Kapitel: | Wahlprogramm 2021: Strafverfolgung |
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Antragsteller*in: | Christopher Philipp (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 20.07.2020, 08:56 |
Ä2 zu A1: Wahlprogramm 2021: Strafverfolgung
Text
Von Zeile 27 bis 29:
schwerer Delikte, wie Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität und Umweltstraftaten. Wegen Fahrens ohne FahrerlaubnisErschleichens von Leistungen, Diebstahl geringwertiger Sachen und Drogenbesitzes werden jedes Jahr hunderttausende Verfahren geführt.
Von Zeile 34 bis 39:
Verhalten zu reagieren, um zukünftige Straftaten zu verhindern. Eine Strafverfolgung von Kleinstkriminalität kann in vielen Fällen dazu noch sehr schädlich seinauch mittel- und langfristig negative Auswirkungen haben. Die Betroffenen werden unnötig kriminalisiert und dadurch aus der Gesellschaft ausgeschlosseneine strafrechtliche Verurteilung kann zu Verwerfungen im privaten und beruflichen Umfeld führen. Etwa verlieren vieleDies kann soweit gehen, dass Menschen durch eine strafrechtliche Verurteilung ihre berufliche Perspektivein ihrer beruflichen Perspektiveerheblich eingeschränkt werden, wodurch die Wahrscheinlichkeit von weiteren Straftaten steigt. Daher sollte hier eine
Von Zeile 43 bis 47:
Deshalb müssen wir prüfen, welche Normen im StGBwelches Verhalten wir überhaupt nicht mehr notwendig sindfür sanktionswidrig halten, wie z.B. das sog. "Containern" und auchwo es ausreicht, strafwürdiges Verhalten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnenzu ahnden , wie beispielsweise bezüglich des sog. Containerns sowiebei vielen Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen. Wir wollen uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass die entsprechenden Normen aus dem StGB bzw. dem Nebenstrafrecht gestrichen werden. Ebenso wollen wir strafrechtliche Überbleibsel wie die Tatbestände der Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung oder Täuschung auf den Prüfstand stellen und auf ihre aktuelle Notwendigkeit prüfen.
Von Zeile 66 bis 67 einfügen:
gespart; die sozialen Träger haben seither endlich wieder Kontakt zu den betroffenen Menschen und können ihnen helfen.
Wir setzen uns darüber hinaus für die ersatzlose Streichung des § 219a StGB "Werbung für den Abruch der Schwangerschaft" ein. Die Neuregelung des Tatbestandes löst keine Probleme, sondern schafft neue. Das wird nach der Reform vom Februar 2019 immer deutlicher. Ungewollt schwangere Frauen brauchen umfassenden und schnellen Zugang zu Informationen. Dies ist bis heute nicht gewährleistet. Ärzt*innen dürfen jetzt öffentlich darauf hinweisen, dass sie Abbrüche durchführen. Mit jeder weiteren Information – zum Beispiel mit welchen Methoden die Abbrüche durchgeführt werden – setzen sie sich weiterhin dem Risiko einer Strafverfolgung aus. Dass die Reform weder die Informationslage ungewollt Schwangerer noch die Rechtssicherheit für Ärzt*innen verbessert hat, zeigen auch die Verurteilungen der Berliner Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer und die zuletzt erfolgte Verurteilung Kristina Hänels. Sie alle wurden nach der Reform des § 219a StGB verurteilt.Statt dieses wackeligen und unklaren Kompromisses fordern wir die Aufhebung des § 219a StGB und damit Rechtssicherheit für Ärzt*innen und ausreichende Informationen für Frauen.
Von Zeile 27 bis 29:
schwerer Delikte, wie Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität und Umweltstraftaten. Wegen Fahrens ohne FahrerlaubnisErschleichens von Leistungen, Diebstahl geringwertiger Sachen und Drogenbesitzes werden jedes Jahr hunderttausende Verfahren geführt.
Von Zeile 34 bis 39:
Verhalten zu reagieren, um zukünftige Straftaten zu verhindern. Eine Strafverfolgung von Kleinstkriminalität kann in vielen Fällen dazu noch sehr schädlich seinauch mittel- und langfristig negative Auswirkungen haben. Die Betroffenen werden unnötig kriminalisiert und dadurch aus der Gesellschaft ausgeschlosseneine strafrechtliche Verurteilung kann zu Verwerfungen im privaten und beruflichen Umfeld führen. Etwa verlieren vieleDies kann soweit gehen, dass Menschen durch eine strafrechtliche Verurteilung ihre berufliche Perspektivein ihrer beruflichen Perspektiveerheblich eingeschränkt werden, wodurch die Wahrscheinlichkeit von weiteren Straftaten steigt. Daher sollte hier eine
Von Zeile 43 bis 47:
Deshalb müssen wir prüfen, welche Normen im StGBwelches Verhalten wir überhaupt nicht mehr notwendig sindfür sanktionswidrig halten, wie z.B. das sog. "Containern" und auchwo es ausreicht, strafwürdiges Verhalten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnenzu ahnden , wie beispielsweise bezüglich des sog. Containerns sowiebei vielen Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen. Wir wollen uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass die entsprechenden Normen aus dem StGB bzw. dem Nebenstrafrecht gestrichen werden. Ebenso wollen wir strafrechtliche Überbleibsel wie die Tatbestände der Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung oder Täuschung auf den Prüfstand stellen und auf ihre aktuelle Notwendigkeit prüfen.
Von Zeile 66 bis 67 einfügen:
gespart; die sozialen Träger haben seither endlich wieder Kontakt zu den betroffenen Menschen und können ihnen helfen.
Wir setzen uns darüber hinaus für die ersatzlose Streichung des § 219a StGB "Werbung für den Abruch der Schwangerschaft" ein. Die Neuregelung des Tatbestandes löst keine Probleme, sondern schafft neue. Das wird nach der Reform vom Februar 2019 immer deutlicher. Ungewollt schwangere Frauen brauchen umfassenden und schnellen Zugang zu Informationen. Dies ist bis heute nicht gewährleistet. Ärzt*innen dürfen jetzt öffentlich darauf hinweisen, dass sie Abbrüche durchführen. Mit jeder weiteren Information – zum Beispiel mit welchen Methoden die Abbrüche durchgeführt werden – setzen sie sich weiterhin dem Risiko einer Strafverfolgung aus. Dass die Reform weder die Informationslage ungewollt Schwangerer noch die Rechtssicherheit für Ärzt*innen verbessert hat, zeigen auch die Verurteilungen der Berliner Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer und die zuletzt erfolgte Verurteilung Kristina Hänels. Sie alle wurden nach der Reform des § 219a StGB verurteilt.Statt dieses wackeligen und unklaren Kompromisses fordern wir die Aufhebung des § 219a StGB und damit Rechtssicherheit für Ärzt*innen und ausreichende Informationen für Frauen.
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